Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

14. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Wiürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 18. Juni 1855. 
In balt. 
Königliche Dekrete. Geletz, betreffend den Wahl-Modus bei gemeinschaftlichen Wahlen durch die vereinigten 
Kammern der Ständeversammlung. 
Verfsügungen der Departements. Verfügung, betresfend ein Uebereinkommen zwischen den Staasen des 
Zollvereins und dem Königreiche Belgien hinsichtlich der Besteurung der Hanvelsreisenden. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese, 
betreffend den Wahl-Modus bei gemeinschaftlichen Wahlen durch die vereinigten Kammern 
der Ständeversammlung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die Zweisel darüber, welche Mehrheit bei den im Zusammentritte beider Stände- 
kammern erfolgenden Wahlen erforderlich sey, durch autbentische Erläuterung zu beseitigen, 
verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und mit Zu- 
stimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Bei den von der Ständeversammlung im Zusammentritte beider Kammern vorzuneb- 
menden Wahlen entscheidet relative Stimmenmehrheit.
	        
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