Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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Formular B. 
Dem N, welcher als Handlungs-Commis in Diensten des zu N. etablirten 
Hanvelshauses (oder der Fabrik) des Herrn N. steht, wird hierdurch, Behufs seiner Ge- 
werbelegitimation bei den einschlägigen Behörden des Königreichs Belgien bescheinigt, daß 
das ebengedachte Handelshaus (die ebengevachte Fabrikanstalt) für seinen (ihren) Gewerbe- 
betrieb im viesseitigen Königreiche die gesetzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat. 
Dieß Zeugniß ist gültig aaf Monat. 
Ort. Datum. Bezeichnung ver Behörde. 
Personalbeschreibung 
und 
Unterschrift des Reisenden.
	        
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