Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

165 
15. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 30. Juni 1855. 
  
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einlieferung der zu Kreisgefängnißstrafe 
Verurtheilten in die Strafanstalt in Ulm. — Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. Juli 1855 
an. — Verfügung, betreffend die Aufhebung der Grenzarciseämter Holzleute und Eglofstbal, Cameralamts 
Wangen. — Verfügung, betreffend die Patentabgabe von den Handelsreisenden aus der Schweiz. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfugungen der Departements. 
A) ODes Justisz -Departementeé. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Einlieferung der zu Kreisgefängnihstrafe Verurtheilten 
in die Strafanstalt in Ulm. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom heutigen 
Tage zu versügen geruht haben, daß künftighin einzig die Strafanstalt zu Ulm als Kreis- 
gesängniß verwendet werden soll, so sind vom 1. Juli v. J. an alle Diejenigen, welche zu
	        
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