Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

169 
16. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den J. Juli 1855. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfsügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Errichtung einer Handels= und Gewerbe- 
kammer in Stuttgart. — Verfügung, betreffend ven geschäftlichen Verkehr zwischen den Handels= und Gewerbe- 
kammern und den Staats-, Gemeinde= und Zunftbehörden. — Bekanntmachung, betreffend die Lebens-, 
Renten-, Aussteuer= und Begräbniß-Versicherungobank „Vorsicht" in Weimar. — Bekanntmachung, betreffend 
die Aushebung der Ablösungs-Vollzugs-Commission. — Verfügung, betreffend die Trennung des Welilers 
NRossach vom Cameralamtobezirke Neuenstadt und dessen Zutheilung zum Cameralamtsbezirke Schönthal. 
  
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Errichtung einer Handels= und Gewerbekammer in Stuttgart. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
10. März d. J. die Errichtung einer Handels= und Gewerbekammer in Stuttgart nach 
Maßgabe der K. Verordnung vom 19. September v. J. gnädigst genehmigt haben, wird 
hiemit in Gemäßheit weiterer höchster Entschließung vom 24. April d. J. Nachstehendes 
ver fügt:
	        
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