Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

107 
W 20. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. September 1855. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Bestreitung des Aufwands für die Vollendung unr Ausrüstung 
der Eisenbabnulinie zwischen Heilbronn und Friedrichsbasen. — Gesetz, belreffend den Fonds für Einlosung 
des Staatspapiergelds. — Finanz-Gesetz für die drei Jahre 1. Juli 1855 58. 
Versügungen der Departemento. Verfügung, betressend die Umlage der Grund-, Gesäll-, Gebäude= 
und Gewerbesteuer für das Etatsjahr 1855—56. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset, 
betrefsend die Bestreitung des Aufwands für die Vollendung und Ausrüstung der Eisenbahnlinie 
zwischen Heilbronn und Friedrichshafen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anbörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.