Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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notariatsé Westerstetten und deren Zutheilung zu dem Bezirke des Amtsnotariats Langenau 
zu genehmigen geruht baben; so wird solches mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht, daß diese veränderte Eintheilung sofort in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart den 29. October 1855. 
Plessen. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den Eintritt des Grafen Ludwig von Päckler-Limpurg in den Milbesitz 
der Standesherrschaft Limpurg-Gatldorf. 
Da in Folge des Ablebens des Grafen Ludwig Friedrich Karl Maximilian von 
Pückler= Limpurg der Antheil desselben an der Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf auf den 
Grasen Ludwig August von Pückler-Limpurg übergegangen und das neue Stammeshaupt 
in den Mitbesitz der Staudesherrschaft eingetreten ist; so wird dieses zur Kenntnißnahme 
und Nachachtung hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 22. October 1855. Für den Minister: 
der Director 
Geßler. 
C) Des Departements des Kriegswesens. 
Des Ministeriums des Kriegswesens. 
Verfügung, betreffend ein verändertes Organisations-Statut für das Offiziersbildungswesen. 
An die Stelle des unterm 5. Februar 1852, Neg. Blatt Nro. 4, veröffentlichten 
Organisations-Statuts für das Königlich Württembergische Offiziersbildungswesen vom 
30. Januar genannten Jahres, welches hiemit nebst seinen Beilagen außer Wirksamkeit 
gesetzt wird, treten die bienach festgestellten, von Seiner Königlichen Majestät 
genebmigten neuen Bestimmungen.
	        
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