Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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N 24. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 13. November 1855. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Anordnung einer neuen Wabl der Abgeorb- 
neten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung. 
Verfügungen der Departemento. Versügung, betreffend die Vornahme einer neuen Wabl der Ad- 
groroneten für die zweite Kammer der Standeversammlung. (Mit einer Beilage.) 
  
I1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Anordnung einer neuen Wabl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der 
Ständeversammlung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die Ständeversammlung durch Unsere Verordnung vom 17. August l. J. 
aufgelönt worden ist, so haben Wir nach Ansicht des §. 186 der Verfassungsurkunde und 
nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes beschlossen, eine neue Wahl der Abgeordneten, 
welche nicht Amtshalber Sitz und Stimme in der zweiten Kammer haben, anzuordnen.
	        
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