Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

27. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 21. November 1855. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. (Lesetz, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen des Ereentionsgeseßes und 
des Panggesetzes. 
Versügungen der Departement's. Versügung, betreffend die Wabl von Ersatzmännern für die Bezirks- 
ausschüsse zu Fellstellung der Jabreolissen der Geschworenen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesee, 
betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen des Erecutionsgesetzes und 
des Pfandgesetzes. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem sich das Bedürfniß einiger Abänderungen und Ergänzungen in der bestehen- 
den Erecutions= und Pfandgesetzgebung ergeben hat, verordnen und verfügen Wir, nach 
Anbörung Unseres Gebeimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände, wie folgt:
	        
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