Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 29. December 1855.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Deparlementö. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arz-
neimittel. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärzk-
lichen Arzneimittel. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend das Aufhören des mit dem Fürsten-
thum Hohenzollern-Hechingen abgeschlossenen Staatsvertrages über Theilnahme an der wülttembergischen Ge-
bäude-Brandversicherungo-Anstalt. Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung des Grundkapktals der in
Heilbronn bestebenden Aktiengesellschaft „Zuckerfabrik Heilbronn.“ — Verfügung, betreffend das fremde Pa-
piergeld in Stücken unter zehn Thalern.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
Des Medicinal-Collegiums.
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel.
(Mit einer Beilage.)
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revisson der Arzneitare wird Folgen-
des verfügt:
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe gelten bis zur nächstkünftigen Tare-
Abänderung vie beigefügten Preisbestimmungen.
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitare vom 27. Oktober 1847.
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1856 in Wirksamkeit.
Stuttgart den 20. December 1855. · Geßler.
Anmerkung: Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr
Abdrücke als gewöhnlich gemacht worden und kann das Eremplar um den Preis von drei Kreuzern
bei der Expedition des Regierungöhlatts abgelangt werden.