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Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, die bestehenden Zollstellen betreffend. 6.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Handhabung der Polizei auf der
Landesgrenze gegen Preußen (Hohenzollern'sche Fürstenthümer). 37.
. Königliche Verordnung, betreffend die Grundsätze über die gegenseitige Auslieferung von
Verbrechern auf dem deutschen Bundesgebiete und das bei Auslieferungs-Anträgen zu beobach-
tende Verfahren. 20.
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Württembergische allgemeine
Privat-Wittwen= und Waisen-Pensions-Anstalt. 40.
Gesetz, betreffend die Erweiterung der oberamtlichen Strafbefugniß. 41.
Gesetz, betreffend die Handhabung der Staatsaufsicht über verwahrloste Gemeinden. 43.
Königliche Verordnung, betreffend die Regelung des Vereinswesens. 46.
Königliche Verordnung, die Ermähigung des Eingangszolls für Talg betreffend 36.
Justiz-Ministerium. Verfügung, eine Ergänzung der „Vorschriften für Pfleger“ bezüglich
der Veräußerung pflegschaftlicher Forderungen betreffend. 37.
Februar.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Führung der Kaminfeger-Register.
57.
Ebend. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Großherzogthums Luremburg zu der
Gothaer Convention wegen Uebernahme der Heimathlosen. 58.
A. Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die Prüfungen
für den Dienst an evangelischen Volksschulen. 51.
Finanz-Ministertum. Verfügung, betreffend die Ertrapost= und Estafetten-Tare pro
1855—56. 66.
Geseg, betreffend die Vermehrung der Streitmacht und die Rekruten-Auohebung für die Jahre
1855, 1856 und 1857. 59.
März.
Gesetz in Betreff der Aufbringung des Bedarfs an Pferden für den Fall der Mobilmachung
des Königlichen Truppenkorps. 63.
Ministerien der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die Maaßregeln
gegen die Verbreitung der Krätze unter den Gefangenen. 68.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Maaßregeln gegen die Verbreitung
der Krätze durch wandernde Handwerksgehülfen und herumziehende Gewerbsleute. 69.
Ebend. Verfügung, betreffend die polizeilichen Maaßregeln gegen die Krätze. 70.
Gesetz, betreffend die Aufnahme eines Anlehens zu Bestreitung außerordentlicher Militär-
bedürfnisse. 67.