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K. Gerichtshof für den Donaukreis. Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung
des von dem Freiherrn August v. Hornstein-Orsenhausen errichteten Familienstatuts. 87.
Justiz-Ministerium. Verfügung in Betreff des Eintritts Minderjähriger in den Orden
der barmherzigen Schwestern. 87.
Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung,
betreffend die Zulassung des Ordens der barmherzigen Schwestern im Königreich. 77.
April.
. Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. Nachträg-
liche Erläuterung hinsichtlich einiger Bestimmungen des Juriodictions-Vertrages zwischen dem
Königreiche Württemberg und dem Grohherzoglhume Baden vom Jahr 1825. 95.
Gesetz, betreffend die Trennung des Weilers Rossach von dem Oberamtsbezirke Neckarsulm. 94.
Gesetz, betreffend einige Aenderungen binstichtlich des Maaßes und des Vollzugs der Freiheits-
strafen. 89. .
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Ablieferung von Leichnamen an di
anatomischen Anstalten. 104.
. Geset über die auf den Inhaber lautenden Schuldscheine der Ablösungskassen. 103.
Mai.
Gesetz über einige Abänderungen des bestehenden Eberechts. 97.
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die württembergische Gesollschaft
für Zuckerfabrifation. 153.
4|mll Königliche Verordnung, betreffend die Vollzichung des Gesetzes vom 14. April 1855 in
Betreff einiger Aenderungen hinsichtlich des Maaßes und des Vollzugs der Freiheitöstrafen und
die Erlassung neuer Haucordnungen für die Zucht= und Arbeitshäuser, so wie für die Straf-
anstalt auf der Festung Hoben-Abberg. 105.
Juni.
Finanz-Ministerium. Berfügung, betreffend den Steuersatz vom inländischen Rübenzucker
und die Eingangs-Zollsätze vom ausländischen Zucker und Syrup. 155.
Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend ein Ueberein-
kommen zwischen den Staaten des Zollvereins und dem Königreiche Belgien Hinsichtlich der Be-
steurung der Handelsreisenden. 158. .
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend eine neue Redaktion der Grund-
bestimmungen der Württembergischen Sparkasse. 173.
Gesetz, betreffend den Wahlmodus bei gemeinschaftlichen Wahlen durch die vereinigten Kam-
mern der Ständeversammlung. 157.