Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

9. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stutt. g art Samstag den 14. April 1855. 
Inpalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Belannimachung, betreffend die Zulassung des Ordens der barmherzigen 
Schwestern im Königreich. — Verfügung in Betreff des Eintritts Minderjähriger in den Orden der barm- 
herzigen Schwestern. — Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem Freiherrn August v. Horn- 
stein-Orsenhausen errichteten Familienstatuts. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements des Innern und des Kirchen= und 
Schulwesens. 
Der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. 
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung des Ordens der barmherzigen Schwestern im Königreich. 
Nachdem Seine Königliche Majestät, auf den Antrag der Ministerien des Innern 
und des Kirchen= und Schulwesens und nach Vernehmung Höchst-Ibres Geheimen-Rathes, 
durch höchste Entschließung vom 15. November 1853 und vom 14. December 1854 die 
Zulassung des Ordens der barmherzigen Schwestern im Königreiche, auf den Grund der
	        
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