Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

& 10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 24. April 1855. 
Inhalt. 
Köniceliche Dekrete. Gesetz, betreffend einige Aenderungen hinsichtlich des Maaßes und des Vollzugs der 
Freiheitsstrafen. — Gesetz, betreffend die Trennung ves Weilers Rossach von dem Oberamtobezirke Neckar- 
sulm. 
Verfügungen der Departements. Nachträgliche Erläuterung hinsichtlich einiger Bestimmungen des Juris- 
dictionsvertrags zwischen dem Königreiche Würktemberg und dem Großherzogthume Baden vom Jahre 1825. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Gesetz, 
betreffend einige Aenderungen binsichtlich des Maaßes und des Vollzugs der Freiheitsstrafen. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Un serer getreuen 
Stände verordnen und versügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Die zeitliche Zuchthausstrafe soll künftig, die Fälle des Art. 2 ausgenommen, um ein 
Fünftheil unter demjenigen Betrag, auf welchen nach dem bisherigen Recht ohne die Be-
	        
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