Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

14 
Ergeben sich bei der Vifltation Anstände und versäumt der Eigenthümer des Kessels, 
der Aufforderung des Sachverständigen zu Beseitigung derselben rechtzeitig nachzukommen, 
so hat der Sachverständige dem betreffenden Oberamte Behufs des weiteren Verfahrens 
Anzeige zu erstatten; sind aber die Anstände von solcher Bedeutung, daß sie den Fortbetrieb 
des Kessels gefährlich erscheinen lassen, so ist ohne allen Verzug dem Oberamt hievot 
Mittheilung zu machen und dabei insbesondere ein Urtheil darüber zu geben, ob Gefahr 
auf dem Verzug und daher eine provisorische Verfügung des Oberamts geboten oder ob 
es zulässig ist, die Entschließung des Ministeriums abzuwarten. 
Sollten sich nach den Wahrnehmungen des Sachverständigen besondere Gründe ergt 
ben, welche die gewöhnliche Controle des Betriebs eines Dampfkessels durch den Sachvel“ 
ständigen als unzureichend erscheinen lassen, so hat ver Sachverständige wegen einer be- 
ständigeren und strengeren Aufsicht die geeigneten Anträge an das Oberamt zu stellen, und 
das Oberamt hat die erforderlichen Anordnungen unter der Mitwirkung des Sachverstän- 
digen, soweit dieselbe nöthig ist, zu treffen und im Anstandsfalle die Entschließung des Mi- 
nisteriums einzuholen. 
Ueber alle amtlichen Verrichtungen hat der Sachverständige Protokolle zu führen 
welche alles Wesentliche zu enthalten haben und mit den übrigen ihm in Dampftke - 
Angelegenheiten zukommenden Aktenstücken in chronologischer Ordnung, je die auf * 
Dampfkessel-Anlage bezüglichen Aktenstücke zusammengeordnet, wohl zu verwahren sind. 
Ueberdies hat jeder Sachverständige über die unter seiner Aufsicht stehenden Dampf 
kessel ein Verzeichniß anzulegen und fortzuführen, welches folgende Rubriken zu ent ar 
ten hat: 
1) Ort der Aufstellung, 
2) Namen des Besitzers, 54% 
3) Ob der Dampferzeuger eine Dampfmaschine in Bewegung zu setzen hat oder nich 
4) Arbeitszweck des Kessels beziehungsweise der Maschine, 
5) Construction des Kessels und der Maschine nach allgemein üblicher Benennung 
z. B. cylindrischer Kessel, Cylinderkessel mit Siederöhren, Heizung von unten ½ 
ohen oder umgekehrt, Kessel mit innerer Heizung u. s. w., sodann Hoch- und 
derdruckmaschine, Expanfions--, Condensations-, stehende, liegende, Balancier= 
mobile 2c. Maschine, 
6) Name und Wohnort des Lieferanten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.