Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

16. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. November 1859. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend Abänderung des Vereins-Zolltarifs. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung in Betreff des neuen Vereins-Zolltarltfs. — 
Verfügung, betreffend die veränderte Einthellung des Gerschtsnotarlatsbezirks Saulgau und des Amts- 
notartatsbezirks Mengen. — Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacciseamts in Unterdigls- 
heim, Kameralamts Balingen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend Abänderung des Vereins-Zolltarifs. 
Wilheln, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Die Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten sind übereingekommen, den 
seit dem 1. Januar 1857 gültigen Zolltarif in einzelnen Bestimmungen abzuändern und 
zu ergänzen. 
Demzufolge verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß nach- 
stehende Abänderungen und Zusätze zu diesem Tarife, welcher im Uebrigen in Kraft bleibt, 
vom 1. Januar 1860 an in Wirksamkeit treten sollen.
	        
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