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temberg ermächtigt und verpflichtet ist, in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten
Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Württembergischen Einlegern, welche sich auf
den Betrieb der Anstalt beziehen, Namens der Letzteren vor den Königlichen Gerichten
Recht zu nehmen und zu geben.
Stuttgart den 6. Oktober 1860.
Linden.
JPc) Bekanntmachung, betreffend die Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft.
Nachdem die „Magdeburger Lebensversicherungsgesellschaft" auf den Grund ihres
unter dem 19. December 1855 landesherrlich genehmigten Statutes zum Geschäftsbetrieb
in Württemberg zugelassen und als Hauptagent derselben der Kaufmann Nicolaus Backé
in Stuttgart bestätigt worden ist, so wird dieses hiemit unter dem Anfügen öffentlich be-
kannt gemacht, daß der Hauptagent ermächtigt und verpflichtet ist, in allen zur gerichtlichen
Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Württembergischen
Einlegern, welche sich auf den Betrieb der Anstalt beziehen, Namens der Letzteren vor den
Königlichen Gerichten Recht zu nehmen und zu geben.
Stuttgart den 11. Oktober-1860.
Linden.
4) Bekanntmachung, betreffend die Versicherungsgesellschaft „Thuringia“ in Erfurt.
Nachdem die durch. diesseitige Entschließung vom 8. Juni 1854 zur Versicherung des
Lebens und der Gesundbeit von Eisenbahnbeamten und Eisenbahnpassagieren ermächtigte
Verstcherungsgesellschaft „Thuringia“ in Erfurt ihre Geschäfte neuerdings mit Geneh-
migung der Königlich Preußischen Regierung auf Versicherung von Kapitalien und Renten
für den Fall des Tores, wie für den Fall der Erreichung eines gewissen Lebensalters,
sowiec auf die Versicheruug von Kapitalien und Renten für eine im Voraus bestimmte
Zeit ausgedehnt hat, und auf ihre dießfallsige Bitte auch zu Betreibung dieser weiteren
Geschäftszweige im Lande zugelassen worden ist, so wird dieß unter dem Anfügen öffent-
lich bekannt gemacht, daß der für Württemberg bestellte Hauptagent, Kaufmann Friedrich
Fürer in Stuttgart, ermächtigt und verpflichtet ist, in allen zur gerichtlichen Entscheidung