Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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geeigneten Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Württembergischen Einlegern, welche 
sich auf den Geschäftsbetrieb der Ersteren beziehen, Namens derselben vor den diesseitigen 
Königlichen Gerichten Recht zu nehmen und zu geben. 
Stuttgart den I1. Oktober 1860. 
Linden. 
#) Verfügung, betreffend die Aufhebung der Prüfung der Ziegler. 
In Gemähheit höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
12. d. M. wird die Vorschrift des §. 96 der revidirten Instruktion vom 20. März 1851 
(Reg. Blatt S. 53) zur allgemeinen Gewerbeordnung vom 5. August 1836, nach welcher 
die selbstständige Ausübung des Gewerbes der Ziegler von einer Prüfung der persönlichen 
Fähigkeit des Unternehmers oder des von ihm dem Gewerbebetriebe vorgesetzten Werk- 
führers abhängig ist, hiemit außer Wirkung gesetzt, wornach sich vie Betheiligten zu achten 
haben. 
Stuttgart den 15. Oktober 1860. 
Linven. 
ANSNS 
Am 6. September 1860 sind die Straf-Erkenntnisse Nro. 2. ausgegeben worden. 
  
Gedruckt dbei G. Hasselbrink.
	        
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