Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 27. November 18600. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollziehung der für die Anlegung und 
Fortführung der Gemeindegüterbücher ertheilten Vorschriften. — Verfügung, betreffend die Einführung 
gleicher Schraubengewinde an den Feuerspritzen. — Verfügung, betreffend die Gebäude-Brandschadens- 
Umlage für das Kalenderjahr 1861. — Bekanntmachung in Betreff der Paulinenpflege in Winnen- 
den. — Bekanntmachung in Betreff des Georgen-Verein in Stuttgart. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Vollziehung der für die Anlegung und Fortführung der Gemeindegüter- 
bücher ertheilten Vorschriften. 
Da die Vollziehung der Vorschriften des §. 81 der Verfügung der Ministerien der 
Justiz und des Innern in Betreff der Anlegung und Führung der Gemeindegüterbücher 
bezüglich der darin angcordneten gemeinschaftlichen Behandlung der jährlichen Richtig- 
stellung des Gebäude= und Grunosteuercatasters durch den Notar und den Gemeinde- 
beamten (Verwaltungsactuar) zu mehrfachen Anständen geführt hat, so wird mit höchster 
Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 10. d. M. Nachstehendes verfügt:
	        
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