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vom 19. Mai 1852 die Bestätigung ertheilt worden ist, so wird diese Aenderung hiemit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 1. Oktober 1861. Linden.
b) Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Aktiengesellschaft.
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom
16. d. M. dem unter der Firma: „Reutlinger Aktiengesellschaft für Gasbeleuchtung ge-
gründeten Aktienvereine, welcher seinen Wohnsitz in Reutlingen hat, auf den Grund der
von ihm vorgelegten Statuten die landesherrliche Genehmigung gnädigst ertheilt haben, so
wird dieses unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß das Gesellschaftskapital aus
fünf und achtzig Tausend Gulden besteht und in 425 Aktien von je 200 fl. zerfällt, woelche
auf bestimmte Namen ausgestellt sind. Nach Art. 8 der Statuten sind die Aktien-Inhaber
nur bis zum Nominalbetrage der Aktien haftbar.
Stuttgart den 18. Oktober 1861. Linden.
8) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
a) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Zollabfertigungsstelle bei dem Postamt
in Stuttgart.
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom
7. d. M. die Errichtung einer dem Hauptzollamte Stuttgart unmittelbar untergeordneten
und in dessen Namen functionirenden Zollabfertigungsstelle bei dem Postamte daselbst
gnädigst genehmigt haben, vurch welche sämmtliche mit der Fahrpost dort ankom=
menden, also insbesondere auch die für Stuttgartselbst bestimmten zoll—
pflichtigen Gegenstände zollamtlich behandelt werden sollen, so wird dieß mit dem
Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß ver Tag der Eröffnung dieser in den
oberen Stock des südwestlichen Flügels des Stuttgarter Postgebäudes verlegten Abferti-
gungsstestelle durch das Hauptzollamt noch besonvers bekannt gemacht werden wird.
Stuttgart den 11. Oktober 1861. Sigel.