Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Hieran haben, für das ganze Jahr berechnet, beizutragen: 
1½; das Grundeigenthum und die Gefälle, 
nämlich 
a) das Grundeigenttn 21140137 fl. — 
b) die Gefällllll 10,863 fl. — 
« —:—2,125,000fl. 
«X.·.4bichbäudc...............500,000fl.— 
·"«X.«dichwcrbe...............375,000fl. 
—:. 3,000,000 fl. — 
Hievon beträgt der Antheil auf 5½ Monate —:. 1,375,000 fl. 
Mit Berücksichtigung der das Landescataster betreffenden Veränderungen, insbesondere 
in Folge der periodischen Gebäude= und Gewerbe-Cataster-Ergänzung nach dem Stand 
bro 1. Juli 1860, worüber die Nachweisungen den Oberämtern besonders zugegangen 
sind, und nach welchen nunmehr auch der Amtskörperschafts= und Ortssteuerfuß richtig 
zu stellen ist, berechnet sich 
a) das Grundcataster nach dem Reinertrage af. 138,004,002 fl. 49 kr. 
und 
das Gefälleataster aafßß. ... ... 92,512 fl. 18 kr. 
—:. 18,096,515 fl. 7 kr. 
demnach für beide die Staatssteuer je auf 100 fl. Reinertrag 
zu —:. 11 fl. 44 kr. 320 hlr. 
b) das Gebäudecataster nach dem Capitalwerth aauf 2092, 880,592 fl. — 
und 
die Staatssteuer je auf 1000 fl. Capitalwerth zu —:-2 fl. 27 kr. 5 34 blr. 
Ja) die Catasteransätze für die Gewerbesteuer-betragen —:. 411,067 fl. 51 kr. 
Zur Umlage der Steuersumme von 375,000 fl. kommen daher auf 100 fl. Cataster- 
ansatz.. .. . —1: O91 fl. 13kr. 3h blr. 
Nachdem bienach die „Jereehener. auf die ersten 5½ Monate von 10800.0.5% unter 
die Oberamtöbezirke auf die laus ider Beilage ersichtliche Weise vertheiltworden ist, so 
werden die K. Oberämter“ angewiesen, unverweilt die „Vertheilung der Steuern auf die
	        
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