Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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» Aus, 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 20. Dezember 1861. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Derartements. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der Arzneimitlel. — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der thierärztlichen 
Arzneimittel. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Nevisson der Arzneitare wird Folgendes ver- 
fügt: . . 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe, Arbeiten und Gefässe gelten bis 
zur nächstkünftigen Tare-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitare vom 27. Oktober 
1847 
3) Die abgeänderten Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1862 in Wirk- 
samkeit. 
Suttgart den 13. December 1861. Geßler. 
Anmerkung. Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abdrucke als gewöhnlich gemacht worden und kam das Eremplar um den Preis von sechs Kreuzern 
bei der Expedition des Regierungsblatts abgelangt werden.
	        
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