Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Viehzucht und Diätetik, 
Arzneimittellehre und Receptirkunst, 
allgemeine und specielle Pathologie und Therapic, 
Chirurgie, 
Operationslehre mit Uebungen im Operiren, 
Geburtsbilfe, 
pathologische Anatomie, 
Erterieur, 
gerichtliche und polizeiliche Thierheilkunde, 
Theorie des Hufbeschlags. 
(Soweit zum Verständniß ver Vorträge über diese Lehrfächer Kenntnisse 
aus dem Gebiete der Naturwissenschaften nöthig sind, wird das Erforder- 
liche am geeigneten Orte eingeschaltet.) 
Der daneben staitfindende praktische Unterrichthat hauptsächlich zum Gegenstande: 
die innerlichen und äußerlichen Krankheiten der verschiedenen Haustbiere, 
die Bereitung und Anwendung der Arzneien, 
den Hufbeschlag. 
g. 3. 
Als Lehrmittel dienen, und zwar: 
a) für den theoretischen Unterricht: 
die verschiedenen Sammlungen der Anstalt, z. B. von physikalischen und chemischen 
Apparaten, 
von anatomischen und chirurgischen Instrumenten, 
von anatomischen und pathologischen Präparaten; 
eine pharmakognostische Sammlung, 
eine Sammlung von Hufeisen für gesunde und kranke Hufe. 
b) Für den praktischen Unterricht: 
1) die Kliniken, und zwar vornämlich 
aa. die stationäre Klinik für Pferde, Hunde u. s. w. in den Krankenställen 
der Anstalt, und 
bb. vie ambulatorische Rindviehklinik in den Ställen der Besitzer;
	        
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