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B) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Einsendung von Markt-Anzeigen.
Da es häufig vorkommt, daß Anzeigen in Betreff der Einführung neuer oder der
Veränderung bestehender Märkte nicht an die richtige Behörde adressirt und hiedurch
Ungenauigkeiten in dem amtlichen Marktverzeichnisse berbeigeführt werden, so steht man
sich im Interesse der Betbeiligten zur Erneuerung der bestehenden Vorschrift veranlaßt,
wonach alle derartigen Marktanzeigen an die bei dem Ministerium des Innern
bestehende Kalender-Redaktion einzusenven sind.
Hiernach haben sich insbesondere die K. Oberämter künftig genau zu achten.
Stuttgart den 10. Oktober 1863.
Linden.
b) Bekanntmachung, betreffend die Namensveränderung des Weilers Hoöfen.
Nachdem man, dem Gesuche von betbeiligten Grundbesitzern entsprechend, verfügt
hat, daß dem zum Oberamt Aalen und Gemeinvebezirk Pommertsweiler gehsrigen Weiler
Höfen künftig der Name: Hobenhöfen beizulegen sei, so wird dieses hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 10. Oktober 1863.
Linden.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.