Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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N 8 
Aegierungs, Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 1. Juli 1863. J 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung in Betreff der Bezahlung und Verrechnung der Brand- 
entschädigungsgelder durch die Amtspflegen. — Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, 
Gebäude= und Gewerbesteuer für das Etatsjahr 1863—64. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
11. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innerrn. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung in Betreff der Bezahlung und Verrechnung der Brandentschädigungsgelder 
durch die Amtspflegen. 
Da die in der Verfügung vom 12. Februar 183) (Reg. Blatt S. 105) unter Pkl. 4 
stehende Vorschrift, wornach über die im Laufe eines Verwaltungsjahrs von der Brand- 
versicherungsanstalt erhaltenen und beziehungsweise für Rechnung derselben ausbezahlten 
Entschädigungsgelder jede Amtspflege auf den 20. Juni jeden Jabrs eine Zusammen= 
stellung an den Hauptkassier der Brandversicherungsanstalt einzusenden, letzterer aber die 
Uebereinstimmung der Zusammenstellung mit seiner Rechnung zu beurkunden und sofort
	        
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