Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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14. 
Regierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
AUusgegeben Stuttg art Mittwoch den 10. August 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Depvartements. Verfügung, betreffend die Prüfungen der Candidaten des 
realistlschen Lehrams. — Verfügung, betreffend die Prüfung der Candidaten für Collaboraturlehr= 
stellen. — Bekanntmachung, betreffend den Titel und Rang der Hauptlehrer an Oberrealschmen. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
a) Verfügung, betreffend die Prüfungen der Candidaten des realistischen Lehramts. 
Nachdem die bisherigen Bestimmungen über den Bildungsgang und die Prüfungen 
der Candidaten für Hauptlehrstellen an Real= und Oberrealschulen (Bekanntmachung vom 
10. Januar 1846, Reg. Blatt S. 34) auf Grund der gemachten Erfahrungen unter dem 
Beirath einberufener Fachmänner einer Revision unterworfen worden sind, wird mit Höchster 
Genebmigung Seiner Königlichen Majestät, unter Aufbebung der gedachten Bekannt- 
machung, biemit Nachstehendes verfügt: 
– 1. 
Für die Candivaten des realistischen Lehramts besteben zwei theoretische Pri- 
fungen, nämlich
	        
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