Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

12. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 1 1. Juli 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die militärische Einquartierung und ähnliche Lelstungen für die 
K. Truppen. · 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaxen für die militäri- 
schen Quartier-, Vorsfrann= und Botenleistungen pro 1. Juli 13 6½8. 
  
  
I Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die militärische Einquartierung und ähnliche Leistungen für die K. Troppen. 
- 1 . 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. ⅜l 
Die K. Truppen sind in der Regel, soweit nicht die Sorge hiefür dem Einzelnen 
überlassen ist, in Gebäuden der Kriegsverwaltung unterzubringen und von der Letzteren zu 
verpflegen. Ebenso hat die Kriegsverwaltung auch für die sonstigen Bedürfnisse der Trup- 
pen, insbesondere für die Unterbringung und Verpflegung der Pferde, für Militär-Vor- 
spannen und Boten-Dienstleistungen selbst zu sorgen.
	        
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