Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Oesterreich: 
den Kaiserlich Königlichen Telegraphendirektor, Karl Brunner von Watteuwyl; 
Preußen: 
den Königlichen Telegraphendirektor, Oberst Franz von Chauvin; 
Bayern: 
den Königlich Bayerischen Bezirksingenieur, Heinrich Gumbart; 
Sachsen: 
den Königlichen Telegraphendirektor, Heinrich Adolph Ballenberger; 
Hannover: 
den Königlichen Oberbaurath, Karl Josef Gauß; 
Württemberg: 
den Königlichen Eisenbahnbau= und Telegraphendirektor, Ludwig von Klein; 
Baden: 
den Großherzoglichen Ministerialrath, Hermann Poppen; 
Mecklenburg-Schwerin: 
den Großherzoglichen Geheimen Ministerialrath, Dr. Ednard Meyer; und 
den Großherzoglichen Ministerialrath, I)r. Martin Christian Dippe; 
die Niederlande: 
den Königlichen Divisions-Chef im Ministerium des Innern, Wilhelm Kon- 
stantin Arnold Staring, 
welche unter Vorbehalt höherer Genehmigung nachstehenden neuen Vertrag vereinbart 
haben: 
Umfang des Vereins. 
Art. 1. 
Als Linien und Stationen des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Vereins wer- 
den alle Telegraphenlinien und Stationen angesehen, welche die Telegraphenverwaltungen 
der den Verein bildenden Staaten, sei es in den eigenen Staatsgebieten oder in den 
Gebieten anderer Staaten, für den allgemeinen Verkehr unterhalten. Jeder Regierung 
bleibt jedoch vorbehalten, Linien und Stationen, welche sie zur untersceischen Verbindung 
mit fremden, nicht zu Deutschland gehörigen Staaten anlegt, von der Eigenschaft als 
Vereinslinien und Vereinsstationen entweder auszuschließen oder für die unterseeischen 
Linien abweichende Tarife vorzuschlagen.
	        
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