Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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( 2. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 10. Febrnar 1866. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Paß= und Fremdenpolizei (mit 
Bremen.) — Bekannimachungz, betreffend dle Paß= und Fremdenpolizei (mit Schwarzburg-Sondershausen.) — 
Bekanntmachung, betreffend die Heilanstalt für schwachsinnige Kinder in Marlaberg. — Verfügung, 
betreffend die Organisatton des landwirtbschaftlichen Fortbildungswesens. — Verfügung, betreffend eine 
Aenderung in den organisatortschen Bestimmungen für die K. Württ. Kriegsschule. — Verfügung, be- 
treffend eine Veränderuug in den Statuten des Militärverdienstordens. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A, Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Paß= und Fremdenpolizei. 
Nachdem der in der K. Verordnung vom 17. November 1865 veröffentlichten Ueber- 
einkunft über die Paß= und Fremdenpolizei nunmehr auch die freie Stadt Bremern bei- 
getreten ist, so wird dieß hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 29. Januar 1866. 
Varnbiler. Geßler.
	        
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