Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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jeder Telegraphenlinie ein Draht mit der vollen Meilenzahl, jeder weitere Draht 
aber nur mit der halben Meilenzahl seiner Länge in Berechnung genommen; 
Drei Zehntel des Vereinseinkommens werden getheilt nach Verhältniß der in dem 
betreffenden Abrechnungsquartale in den einzelnen Staaten beförderten (d. i. ab- 
gegangenen, angekommenen und durchgegangenen) Anzahl Vereinsdepeschen, ohne 
Rücksicht auf ihre Wortzahl; die übrigen 
Sechs Zehntel der Vereinseinnahmen kommen nach Verhältuißzahlen zur Ver- 
theilung, welche sich ergeben, wenn man die Anzahl der Vereinsdepeschen eines 
jeden Staates multiplizirt mit der durchschnittlichen Meilenzahl, welche die 
Depeschen in diesem Staate durchlaufen. 
Für die Zeit bis 31. Dezember 1866 kommen für die durchschnittliche Meilenzahl 
der Depeschenbeförderung in den verschiedenen Vereinsstaaten die Ziffern in Anwen- 
dung, welche aus den vom März 1862 bis Februar 1863 stattgefundenen Aufzeichnungen 
sich ergeben haben: 
Diese Ziffern sind 
für Oesterreittg J279 
„ Preußen 80,50 
„f„ Bayhen 339,214 
Sachsen 7,30 
Hannoreer 42460 
Württemberrn 20),26 
f 
— 
3 
„ Baden . . .. . .. 22,26 
„ Mecklenburg- Schwerin 135,30 
die Niederlanddde 24,50 
Die gleichen Ermittlungen zur Bestimmung der durchschnittlichen Meilenzahl der 
Depeschenbeförderung in den einzelnen Vereinsstaaten sollen periodisch von drei zu drei 
Jahren, nächstesmal im Jahre 1866, stattfinden. 
Für den Fall des Beitritts einer neuen Verwaltung zum Deutsch-Oesterreichischen 
Telegraphen-Vereine soll deren Theilnahme an dem Vereinseinkommen von dem Tage 
des Beitritts ab, welcher jedoch nur der erste Tag eines Abrechnungsquartals seyn 
darf, beginnen. 
Zur Ermittelung der durchschnittlichen Meilenzahl der Depeschenbeförderung in dem 
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