Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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nehmung Unseres Geheimen-Raths und unter Vorbehalt der Zustimmung Unserer 
getreuen Stände ratificirt und der Austausch der Ratifications-Urkunden bewirkt worden 
ist, so verordnen Wir, daß dieser Vertrag hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
werde. 
Gegeben Stuttgart den 12. April 1866. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Hannover, Kurhessen und Oldeuburg für Sich und in Vertretung der 
übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und der freien Hansestadt Bremen 
andererseits, 
· die 
Fortdauer des Vertrages wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs- 
Verhältnisse betreffend. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Hannover, 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen und Seine Königliche Hoheit der 
Großherzog von Oldenburg für Sich und in Vertretung der übrigen Mitglieder des, 
kraft der Verträge vom 22. und 30. März und 11. Mai 1833, 12. Mai und 10. De- 
cember 1835, 2. Januar 1836, 8. Mai, 19. Oktober und 13. November 1841, 4. April
	        
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