Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Würltemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 24. Febrnar 1866. 
InBod#ll. 
Königliche Dekrete. Königliche Vererdnung, betreffend die Uebereinkunft zwischen Württemberg und 
Bayern zu Bereinigung der Landesgrenze. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vellziebung des Art. 18 des Gesetzes 
vom 13. August 1865 über Einführung des deutschen Handelegesetzbuchs. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Uebereinkunft zwischen Württemberg und Bayern zu Bereinigung der Landesgrenze. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die unterm 24. Mai und 13. Juni 1864 zwischen Württemberg und 
Bayern abgeschlossenen Uebereinkünfte zu Bereinigung der Landesgrenze und über einen 
Gebietsaustausch in dem Oberamte Mergentheim und in dem Bayerischen Bezirksamte 
Lindau beiderseits, von Uns nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und nach er- 
folgter verfassungsmäßiger Zustimmung Unserer getreuen Stände ratificirt worden 
sind, so verordnen Wir, daß diese Uebereinkünfte, sowie die weitere, gleichfalls beider-
	        
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