Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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chenen, unbenannten und benannten Zahlen und in Lösung von Schlußrech- 
nungsaufgaben aus dem gewöhnlichen Leben, und zwar: 
u) von derartigen einfacheren Aufgaben für das Kopfrechnen, 
bsl von Aufgaben mit größeren Zahlen und mehr verwickelter Art für das Zif- 
ferrechnen. 
in der Weltkunde: 
Bekanntschaft mit dem realistischen Inhalte des Volksschullesebuchs überhaupt 
und insbesondere 
a) mit dem im Lesebuch dargebotenen Stoffe aus der deutschen und württem- 
bergischen Geschichte; 
65) mit der Geographie von Württemberg, Deutschland und Palästina. (Hiebei 
wird erwartet, daß die Schulaspiranten auf den Karten über ihre Kenntnisse 
Nachweis zu geben vermögen.) 
ck) mit dem Inhalte der physikalischen Abschnitte des Lesebuchs; 
4) mit den im Lesebuch ausführlicher beschriebenen einheimischen Thieren, Pflan- 
zen und Mineralien. 
im Schönschreiben: 
Eine deutliche, regelmäßige und gefällige Handschrift. 
(Hiebei wird sowohl deutsche, als lateinische Schrift nach den Formen der für 
die Volksschulen vorgeschriebenen Normalalphabete gefordert). 
im Singen: 
Richtiges Nachsingen vorgesungener oder vorgespielter Töne und leichterer Ton- 
gruppen; selbständiges Treffen der gewöhnlichen Intervalle, nachdem der Grund- 
ton angegeben ist; Singen der bekanntesten Kirchen-Melodien und leichterer 
Schullieder mit und ohne Begleitung. 
Kenntniß der Noten nach Namen und Werth, der Taktarten, der Vorsetzungs- 
zeichen u. s. w., sowie ein Anfang im Klavierspiel gereichen zu besonderer 
Empfehlung. 
Das Gleiche ist der Fall, wenn der Schulaspirant sich einige Uebung im 
Zeichnen erworben hat.
	        
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