Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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A. Terminaltaxen. 
(Umer Terminaliare versteht man diejenige Tare, welche einem jeden Staate für die von seinen Stationen 
herrührende oder für dieselben bestimmte Korrespondenz zu gute kommt.) 
  
Bezeichnung " 
  
· Taxe. 
der I Bestimmung der Depeschen. Bemerkungen. 
Staa###n. Frk. Cent. 
Oesterreich. Für die mit den kontrahirenden Siaaten 
Baden. 
Bayern. 
Belgien. 
Dänemark. 
Spanien. 
Frankreich. 
Griechen- 
land. 
Hannover. 
  
gewechselten Depesche 
Für die durch die Staaten des deutsch öster- 
reichischen Vereins beförderten Depeschen 
Für alle andern. 
Fur die durch die Stanten des dausd. Sther 
reichischen Vereins beförderten Depeschen 
Für alle andern. . . 
Für die mit Dänemark, Nomwegen, Rub— 
land und Sgweden- gewechselien Depeschen 
Für alle andern. ... . 
Für alle seine Depeschen . 
Für alle mit Dänemark, Italicn, Nor- 
wegen, Schweden und den Staaten des 
deutsch-österreichischen Vereins, Preußen 
ausgenommen, gewechselten Depeschen 
Für alle andern. 
Für die mil Dänemark, Griedhenland, Ror 
wegen, Rußland, Schweden, der enropci= 
schen Turkei und den Staaicn des reutsc- 
österreichischen Vereins gewechseten De— 
peschen 
Fuͤr alle andemn, inbenrifen rie mit den 
Niederlanden und Würuembang bewech- 
selten 
Fuͤr alle seine Depeschen 
Für alle seine Depeschen 
  
— 
50 
50 
50 
  
I 
l 
  
" ustee elche die Staaten 
baussch- oͤste eichischen Vereins 
1n ist dies die für diese 
Staaten gemeinschaflliche Tare. 
Gemeinsame Tare mit den übrigen 
Staaten des deutsch-österreichischen 
Vereins. 
Gemeinsame Tare mit den übrigen 
Staaten des deutsch-österreichi- 
schen Vereine.
	        
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