Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

W18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ansgegeben Stuttgart Mittwoch den 18. Dezember 1867. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des Vertrags über die 
Fortdauer des Zollvereins. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung des Vertrags über die Fortdauer des Zollvereins. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 8. Juli dieses Jahrs abgeschlossene und hierauf von Uns ge- 
nehmigte Vertrag über die Fortdauer des Deutschen Zoll= und Handels-Vereins die 
verfassungsmäßige Zustimmung Unserer getreuen Stände erlangt hat, so verordnen 
Wir nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, daß derselbe hiernach öffentlich be- 
kannt gemacht werde. 
Gegeben, Stuttgart, den 9. Dezember 1867. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbiüler. 
Der Finanz-Minister: 
Renner.
	        
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