Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Bostwesen.  Verfuͤgung,  betreffend  Erleichterungen  des  inlaͤndischen  Postwerkehrs.  2.  Koͤnigliche  Verordnung,
  betreffend  den  Abschluß  von  Postverträgen  zwischen  Württemberg,  dem  Norddeutschen
Bund,  Bavern,  Baden  und  Oesterreich.  215.  Text  des  Postvertrags  zwischen  Württemberg,
dem  Norddeutschen  Bunde,  Bayern  und  Baden.  215,  1;  Schlußprotokoll  zu  diesem  Ver'
trage.  215,  XXVII;  Tert  des  Postvertrags  zwischen  Württemberg,  dem  Norddeutschen  Bunde,
Bayern  und  Baden  einerseits  und  Oesterreich  andererseits.  215,  XXIX;  Schlußprotokoll
hiezu.  215,  LIV;  Uebereinkommen  zwischen  den  Postverwaltungen  des  Königreichs  Württemberg,
  des  Norddeutschen  Bundes,  des  Königreichs  Bayern  und  des  Großherzogthums
Baden  zur  Ausführung  des  Postvertrages  d.  d.  Berlin  den  23.  November  1867.  215,  LVII.
Uebereinkommen  zwischen  den  Postverwaltungen  der  eben  genannten  Staaten  einerseits  und
der  Postverwaltung  des  Kaiserthums  Oesterreich  andererseits  zur  Ausführung  des  Postvertrages
  vom  23.  November  1867.  215,  LIX.  Reglement  zu  den  Postverträgen  d.  d.  Berlin
den  23.  November  1867.  215,  XI.  Verfügung,  betreffend  die  Ausführung  der  neuen  Postverträge
  mit  dem  Norddeutschen  Bunde,  Bayern,  Baden  und  Oesterreich  und  die  Anwendung
derselben  im  innern  Verkehr.  217.

Prüfungen.  Verfügung,  betreffend  eine  an  der  Akademie  Hohenheim  einzurichtende  landwirthschaftliche
  Prüfung.  71.

Quartier-Vergütungstaxe.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vergütungstaxen  für  die  militärischen
  Quartier-,  Vorspann=  und  Botenleistungen  pro  1.  Juli  1867/68.  108.

Reglerungsblatt.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Abonnementspreis  des  Regierungsblattes  auf
das  Kalenderlahr  1868.  105.

Rinverpest.  K.  Verordnung,  Maßregeln  gegen  die  Rinderpest  betreffend.  35.  Bekanntmachung,  betreffend
  die  Niedersetzung  einer  Commission  für  die  zur  Abwehr  der  Ninderpest  zu  ergrelfenden
Maßregeln.  67.  Bekanntmachung  in  Betreff  der  von  den  Regierungen  von  Württemberg,
Bayem,  Baden  und  Hessen  verabredeten  Maßregeln  gegen  die  Rinderpest.  81.

S.

Salz.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung  einer  Uebereinkunft  zwischen  den  Zollvereins-Regierungen
  wegen  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz.  109.  Tert  dieser  Uebereinkunft.  110.
Gesetz,  betreffend  die  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz.  114.  Verfügung,  zu  Vollziehung
des  Gesetzes  vom  25.  November  1867,  betreffend  die  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz.  122.

Staatsaussicht.  Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  der  besondern  Staatsaufsicht  über  die  Gemeinde
  Maienfels,  Oberamts  Weinsberg.  184.

Staatsdiener.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Uebernahme  von  Privatgeschäfsten  durch  die  Staatsdiener.
  13.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Rangverhältnisse  der  ordentlichen  Professoren
(Hauptlehrer)  an  der  Akademie  Hohenheim,  der  polytechnischen  Schule  und  der  Kunstschule
in  Stuttgart.  68.  «