Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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dieses unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß der Verein seinen rechtlichen Wohnsitz 
in Friedrichshafen hat. 
Stuttgart den 5. April 1867. 
Geßler. 
D) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, beireffend die Aufhebung der preußischen Abgaben von der Flößerei auf 
der Glatt und dem Neckar. 
Nachdem die Erhebung des Floßzolles, welche in den Hohenzolleru'schen Landen 
bisher auf dem Neckar und der Glatt stattgefunden hat, einer Mittheilung des 
K. Preußischen Finanz-Ministeriums zufolge vom 1. April d. J. an eingestellt worden 
ist, so wird dieß hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 9. April 1867. 
Renner.
	        
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