Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Bostwesen. Verfuͤgung, betreffend Erleichterungen des inlaͤndischen Postwerkehrs. 2. Koͤnigliche Ver- 
ordnung, betreffend den Abschluß von Postverträgen zwischen Württemberg, dem Norddeutschen 
Bund, Bavern, Baden und Oesterreich. 215. Text des Postvertrags zwischen Württemberg, 
dem Norddeutschen Bunde, Bayern und Baden. 215, 1; Schlußprotokoll zu diesem Ver' 
trage. 215, XXVII; Tert des Postvertrags zwischen Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, 
Bayern und Baden einerseits und Oesterreich andererseits. 215, XXIX; Schlußprotokoll 
hiezu. 215, LIV; Uebereinkommen zwischen den Postverwaltungen des Königreichs Würt- 
temberg, des Norddeutschen Bundes, des Königreichs Bayern und des Großherzogthums 
Baden zur Ausführung des Postvertrages d. d. Berlin den 23. November 1867. 215, LVII. 
Uebereinkommen zwischen den Postverwaltungen der eben genannten Staaten einerseits und 
der Postverwaltung des Kaiserthums Oesterreich andererseits zur Ausführung des Postver- 
trages vom 23. November 1867. 215, LIX. Reglement zu den Postverträgen d. d. Berlin 
den 23. November 1867. 215, XI. Verfügung, betreffend die Ausführung der neuen Post- 
verträge mit dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Baden und Oesterreich und die Anwendung 
derselben im innern Verkehr. 217. 
Prüfungen. Verfügung, betreffend eine an der Akademie Hohenheim einzurichtende landwirthschaft- 
liche Prüfung. 71. 
Quartier-Vergütungstaxe. Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaxen für die militäri- 
schen Quartier-, Vorspann= und Botenleistungen pro 1. Juli 1867/68. 108. 
Reglerungsblatt. Bekanntmachung, betreffend den Abonnementspreis des Regierungsblattes auf 
das Kalenderlahr 1868. 105. 
Rinverpest. K. Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. 35. Bekanntmachung, be- 
treffend die Niedersetzung einer Commission für die zur Abwehr der Ninderpest zu ergrelfenden 
Maßregeln. 67. Bekanntmachung in Betreff der von den Regierungen von Württemberg, 
Bayem, Baden und Hessen verabredeten Maßregeln gegen die Rinderpest. 81. 
S. 
Salz. K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung einer Uebereinkunft zwischen den Zollvereins- 
Regierungen wegen Erhebung einer Abgabe von Salz. 109. Tert dieser Uebereinkunft. 110. 
Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz. 114. Verfügung, zu Vollziehung 
des Gesetzes vom 25. November 1867, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz. 122. 
Staatsaussicht. Verfügung, betreffend die Aufhebung der besondern Staatsaufsicht über die Ge- 
meinde Maienfels, Oberamts Weinsberg. 184. 
Staatsdiener. K. Verordnung, betreffend die Uebernahme von Privatgeschäfsten durch die Staats- 
diener. 13. Bekanntmachung, betreffend die Rangverhältnisse der ordentlichen Professoren 
(Hauptlehrer) an der Akademie Hohenheim, der polytechnischen Schule und der Kunstschule 
in Stuttgart. 68. «
	        
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