Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

55 
a) eine Elementar-Malklasse, in welcher, nächst der technischen Anleitung 
in der Farbenbehandlung und Pinselführung, das Malen zuerst nach Gemälden 
(Kopirübungen) und sodann nach der Natur beziehungsweise nach dem lebenden 
Modell gelehrt wird, " 
b) die Spezialklassen, in welchen die Zöglinge Bilder nach eigenen Entwürfen 
ausführen. 
S. 6. 
In der Kupferstecherschule wird Anleitung zu Führung des Grabstichels für 
das Nachbilden von Zeichnungen oder Gemälden auf der Kupferplatte gegeben. 
8. 7. 
Außer dem im Bisherigen genannten praktischen Unterrichte findet an der Kunst- 
schule ein theoretischer Unterricht statt in den Hilfsfächern der erwähnten Künste, 
nämlich in 
Anatomie, 
Perspektive und Schattenlehre, 
Kunstgeschichte, nebst einigen speziellen kunstwissenschaftlichen 
Fächern, wie Geschichte des Holzschnitts und des Kupferstichs r2c. 
Kostümekunde, 
woneben den Zöglingen der Kunstschule auch Gelegenheit zum Unterricht in 
Mythologie und 
deutscher Literaturgeschichte 
geboten wird. 
§. 8. 
Der Eintritt in jede der drei genannten Fachschulen (. 4—0) ist durch die Absol- 
virung der Antiken — und der Aktklasse (§. 3) bedingt. 
Außerdem hat der Unterricht in der Bildhauerschule den Hilfsunterricht in der Ana- 
tomie, der Unterricht in der Maler= und in der Kupferstecherschule den in der Anatomie 
und Perspektive zur nothwendigen Voraussetzung. 
8. 9. 
Als Lehrmittel für den Unterricht an der Kunstschule dienen theils Vorlegeblätter, 
Gypsabgüsse, das lebende Modell, Kupferstiche, die Bibliothek der Schule 2c., theils die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.