Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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CDes Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuer-Aemtern. 
In Folge der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Horb-Thalhausen sind an den Eisen- 
bahnstationen Epfendorf, Oberndorf und Thalhausen Grenzsteuerämter errichtet und die 
grenzsteueramtlichen Funktionen zur Controle sämmtlicher übergangscontrolepflichtigen 
Gegenstände, welche mit der Eisenbahn aus dem zollvereinten Ausland eingehen und 
die Eisenbahn an jenen Orten verlassen, oder welche unter Frachtbriefcontrole in das 
zum Zollverein gehörende Ausland ausgeführt und an den genannten Stationen zur 
Eisenbahn aufgegeben werden, auf der Station Epfendorf dem Ortssteuerbeamten da- 
selbst, an den beiden anderen genannten Orten aber den Vorständen der Eisenbahn- 
stationen übertragen worden. 
Vorstehende Verfügung, welche mit dem 1. November 1867 in Wirksamkeit tritt, 
wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg. Blatt 
Seite 33) und vom 15. September 1864 (Reg. Blatt Seite 150) hiemit zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 26. Oktober 1867. 
Renner. 
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Am 1. November werden die Straferkenntnisse von dem II. Quartal 1867 ausgegeben. 
  
Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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