Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Nachweis 
des 
Unterrichts, welchen der Bewerber 
bisher genossen hat. 
  
  
im Lateinischen bei N. N. 
« x Benennung Zeitdauer « 
A a e # des des Jahre. A- 
Pn terri Orts, wo der Unterricht stattfand Unterrichts und des Verweilens in nate. 
genossenen Unterrichts. 4 und der durchlaufenen Klassen. " ieder einzelnen Klasse. 1 
" 
Privatunterricht im elterlichen Oause Ulm. I bis zum 9## Jahr 3 — 
dn wer in Kornthal. vom Frühjahr 18. bis Herbst 18. 4 6 
In Gumnaften, Lyceen, Real- im Gymnasium in Stuttgart. 4 
schulen rc. (Verichmn der alasse) von Herbst 18.. bis Herbst 18.. 4 — 
in der riedern Abtheilung des Po 
In höheren Schulen. *—* in Stuttgart. von Herbst 18. bis Herdst 18. 11 
— —— — — — — — — 4 —- 
in Stuttgart vei Professor N. N. " 
Privatunterricht als Vorbereitung und zwar: »· . 
zur Portepeefähnrichsprüfung. vom Frühiahr 18. bis Herbst 18. 6 
  
in Mathematik bei N. N. u. s. w. 
  
  
  
Bemerkung. 
Diesem Nachweis sind Zengnisse der öffentlichen Schulen, 
namentlich stets die Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten 
Schute beizulegen, ebenso die Zeugnisse über den in letzter 
Zeit etwa erhaltenen Privatunterricht.
	        
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