Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

5. 
Negierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 2. März 1868. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Entschädlgungsleistung für Hausthlere, welche zum Zweck 
der Unterdrückung der Rinderpest getödtet werden. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Erwelterung der Befugnisse 
des Nebenzollumts I. zu Ravensburg. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Entschädigungsleistung für Hausthiere, welche zum Zweck der Unterdrückung der 
Rinderpest getödtet werden. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Artikel 1. 
Der Staatsverwaltung steht die Befugniß zu, behufs der Unterdrückung der Rinder- 
pest nach sachverständigem Ermessen von dieser Krankheit befallenes oder derselben
	        
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