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Die Dampfschiffe sind gehalten, den Segelschiffen zunächst auszuweichen, auch
stille zu halten, wenn ein in der Querfahrt begriffenes Segelschiff in den Lauf
des Dampfschiffes kommen würde.
Insbesondere hat der Führer eines Dampfschiffes, insoweit es von ihm abhängt,
von den kleinen Fahrzeugen sich so entfernt zu halten, daß diesen der Wellen-
schlag keine Gefahr bringt.
#) Wäre bei Nebel die Einhaltung der unter f. gegebenen Vorschriften nicht möglich.
so ist ein Zeichen durch zweimaliges Anschlagen mit der Glocke oder durch zwei
Dampfpfiffe zu geben und nach Umständen die Maschine sogleich abzustellen.
) Jedes Dampfschiff, welches zur Nachtzeit fährt, hat auf dem rechten Rad-
kasten eine Laterne mit grünem und auf dem linken eine solche mit rothem
Aicte zu führen. Diese Laternen müssen so beschaffen seyn, daß sie nach vornen
und nach der äußeren Seite leuchten. Außerdem ist eine hell leuchtende Laterne
mit weißem Lichte, und zwar 4 Fuß höher als die an den Radkästen angebrach-
ten Signallaternen am Bugspriet aufzuhissen.
Schlepp= und Segelschiffe müssen ebenfalls ein weißes Signallicht zeigen.
Bei Nebel, Schneegestöber 2c. ist in der Minute mindestens dreimal ein weittö-
nendes Signal mit der Glocke beziehungsweise Dampfpfeife zu geben.
Hat nach dem Fahrtenplan ein Begegnen von Dampfbooten in entgegengesetzter
Richtung oder von der Seite (Kreuzen) stattzufinden, so ist mindestens 5 Minuten
vor der fahrplanmäßigen Begegnung beziehungsweise Kreuzung die Maschine auf je-
dem Dampfboote langsam gehen zu lassen und von Zeit zu Zeit ganz abzustellen,
um#besser das Nebelsignal des zu erwartenden Dampfbootes vernehmen zu können.
Wird dieses Signal gehört, so ist die Maschine in Ruhe zu belassen beziehungs-
weise unverweilt abzustellen. Bis über die Stellung des in der Nähe befindli-
chen Dampfbootes Gewißheit erlangt ist, darf Maschinenkraft nicht angewendet
oder wenn die Umstände es erfordern, das Dampfboot nur mit der größten Vor-
sicht in Bewegung gesetzt werden.
Erst nach gewonnener Ueberzeugung, daß das Dampfboot schon passirt oder
sich in genügender Entfernung seitwärts befindet, ist der Curs mit gewöhnlicher
Maschinenkraft fortzusetzen.)
k) Segelschiffe sollen bei Nebel die veröffentlichte Route der Dampfboote meiden
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