Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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88. 
Behandlung der Waaren, welche in den freien Verkehr treten sollen 32 
Behandlung der Waaren, welche von der Grenze auf ein Amt im Innern abze- 
lassen oder durchgeführt werden sollen — Arsagtberfahren — Begleitsche inver. 
fahren . .. 33 
Behandlung ausgehender ausgangszollflchtiger Waaren. ... 34 
Verschiedenheit des Abfertigungsverfahrens je nach der Art des * -und Aus- 
gangesß 35 
VI. Bestimmungen über die Waaren- Einfuhr, Aussuhr und Duichfuhr auf Landstraßen, Flüssen 
und Kanälen. 
A. Waaren-Eingang. 
Verhalten beim Eingange über die Gregeee#- 36 
Anmeldung bei dem Grenzzollamte oder dem Ansageposten . 37—38 
Verfahren, wenn die Waare an der Grenze in den freien Verlehr treten sollen . 39 
Niederlegung beim Grenzeingangsamte. 40 
Verfahren, wenn die Waaren von der Grenze auf ein Ami im Innern zur 
Durchfuhr abgelassen werden sollen — Begleischein 333. 41s1—42 
Amtlicher Verschluß .. . .......... 43 
Verpflichtungen des Begleitschein Ertrahenten .·.......»... 44 
Sicherstellung des Zollees ... 45 
Nachweis der Erfüllung der Verpflichungen bes Vegleisschein- * „ 46 
Gewichts-Abweichungen bei Begleitscheingütern. .. 47 
Zoll-Erlaß für die auf dem Transporte zu Grunde gegangenen cder in verdorbe 
nem oder zerbrochenem Zustande ankommenden Waaren 48 
Verzögerungen des Transportes .........· 49 
Veränderte Bestimmung oder Thellung der godung ..... .... 50 
Begleitschein 1. .......·.. 51 
Ansage- Versahren ..................... 52 
B. Unmittelbare Durchfuhr 
a) von ausgangszollpflichtigen Waaren. .... 53 
b) auf kurzen Straßenstrekenn 54 
C. Waaren-Ausgang. 
Behandlung der ausgangszollpflichtigen Waaren 55 
Behandlung der Waaren, deren Ausfuhr nachgewiesen werden muß .. 56 
D. Waaren-Ein= und Durchfuhr auf õtussen auf welche Staatsverträge Anwendung finden 57 
E. Begleitschein-Regulativ. . .. .. .... .. 58
	        
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