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3. Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche
Aufruf derjenigen Wahlberechtigten, welche nicht von Amtswegen in die Wählerlisten
aufzunehmen sind, zu Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von dem Oberamt im
Bezirksblatt und von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf die ortsüb-
liche Weise zu erlassen.
4. Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage von dem Erscheinen gegenwärtiger
Verfügung im Regierungsblatt an gerechnet, somit längstens am 28. November vollen-
det, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen, somit
bis 4. December auf dem Rathhause zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden; läng-
stens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wählerliste an
gerechnet, haben die Commissionen für Abfassung der Liste hierüber Beschluß zu fassen;
spätestens am 21. Tag nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens, so-
mit spätestens am 9. December haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten sammt den
Akten über beanstandete Wahlberechtigungen dem Oberamt einzusenden.
5. Die Wohlen selbst sind genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger
Verfügung im Regierungsblatt, also am 18. December in allen Abstimmungsbezirken
gleichzeitig vorzunehmen. Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns und
des Schlusses der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 15 December
auf ortsübliche Weise zu erfolgen.
6. Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind
1. im Oberamt Riedlingen:
a) Riedlingen, Bechingen, Daugendorf, Göffingen, Heudorf, Unlingen, Zell, Zwie-
faltendorf mit dem Abstimmungsort Riedlingen;
b) Buchau, Dürnau, Kanzach, Kappel, Oggelshausen, Tiefenbach mit dem Ab-
stimmungsorte Buchan;
P) Dietelhofen, Dietershausen, Dieterskirch, Hausen, Möhringen, Ober-Wachingen,
Reutlingendor#, Uigendorf, Unter-Wachingen mit dem Abstimmungsort Dietelhofen.
4) Ertingen, Dürmentingen, Erisdorf, Marbach, Neufra mit dem Abstimmungsort
Ertzugenz r-
e) Heiligkreuzthal, Altheim, Andelfingen, Beuren, Binzwangen, Egelfingen, Emer-
feld, Hundersingen, Waldhausen, Wilflingen mit dem Abstimmungsort Heilig-
krenzthal;