Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

201 
II. 
Nachdem die zum Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Verein gehörigen hohen 
Regierungen übereingekommen sind, ihre gegenseitigen telegraphischen Beziehungen durch 
neue Verträge zu ordnen, haben Seine Majestät der König von Württemberg, Seine 
Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Maje- 
stät der König von Bayern und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, 
Seine Majestat der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s. w. und apo- 
stolischer König von Ungarn, Seine Majestät der König der Niederlande für den ge- 
dachten Zweck zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
den Königlichen Eisenbahnbau-- und Telegraphen-Direktor, Ludwig von Klein; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
den General-Telegraphe#-Direktor des Norddeutschen Bundes, Oberst Franz 
von Chauvin; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
den Vorstand der Telegraphen-Abtheilung der General-Direktion der Königlich 
Baierischen Verkehrsanstalten, Heinrich Gumbart; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
den Direktor der Großherzoglichen Verkehrsanstalten, Geheimerath Hermann 
Zimmer; , 
SeineMajestätderKaifcrvonOestcrrcichundapoftolischerKönigvon 
Ungarn: 
den Ministerialrath und Direktor der K. K. Staatstelegraphen, Carl Brunner 
von Wattenwylj; 
und 
den Chef der Königlich Ungarischen Telegraphen-Verwaltung, Sectionsrath Jo- 
hann von Takács; 
Seine Majestät der König der Niederlande: 
den mit der Verwaltung der Staats-Telegraphen betrauten Referendar Wil- 
helm Constantin Arnold Staring;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.