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7) ein Lazareth-Reserve-Depot,
8) die Feldpost, und zwar:
ein Feldpost-Amt,
vier Feldpost-Expeditionen, von welchen letzteren je eine für die beiden In-
fanterie-Divisionen, eine für die Reserve (Kavallerie und Artillerie) be-
stimmt ist; die vierte bleibt zunächst dem Feldpost-Amt attachirt und wird
nach Maßgabe des eintretenden Bedürfnisses der Avantgarde 2c. überwiesen,
9) das Auditoriat,
10) die Geistlichkeit.
II. Immobile Behörden:
ein stellvertretendes General-Commando,
vier stellvertretende Infanterie-Brigade-Commandos,
eine Inspektion der Ersatz-Eskadrons,
ein Commando der immobilen Artillerie,
eine immobile Intendantur,
ein stellvertretender Corps-General-Arzt.
III. Ersatz-Truppen:
acht Ersatz-Bataillone,
vier Ersatz-Eskradrons,
eine Artilleric-Ersatz-Abtheilung 4 2 Batterieen zu je 6 Geschützen,
eine Pionier-Ersatz-Compagnie,
eine Train-Ersatz-Abtheilung.
IV. Besatzungs-Truppen:
16 Landwehr--Bataillone,
1 bis 2 Besatzungs-Kavallerie-Regimenter,
3 Reserve-Fuß-Batterieen à 6 Geschütze,
8 Festungs-Artillerie-Compagnieen, mit den erforderlichen Abtheilungsstäben,
3 Festungs-Pionier-Compagnieen.
Sämmtliche Truppen in Kriegs= und Friedens-Formation nach Königlich Preußischen
Etats-Stärken; insoweit hiernach die Friedensstärke den verfassungsmäßigen Prozentsatz
der Bevölkerungsziffer übersteigt, bleiben die erforderlichen Modifikationen besonderer
Vereinbarung vorbehalten.