Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

16 
7) ein Lazareth-Reserve-Depot, 
8) die Feldpost, und zwar: 
ein Feldpost-Amt, 
vier Feldpost-Expeditionen, von welchen letzteren je eine für die beiden In- 
fanterie-Divisionen, eine für die Reserve (Kavallerie und Artillerie) be- 
stimmt ist; die vierte bleibt zunächst dem Feldpost-Amt attachirt und wird 
nach Maßgabe des eintretenden Bedürfnisses der Avantgarde 2c. überwiesen, 
9) das Auditoriat, 
10) die Geistlichkeit. 
II. Immobile Behörden: 
ein stellvertretendes General-Commando, 
vier stellvertretende Infanterie-Brigade-Commandos, 
eine Inspektion der Ersatz-Eskadrons, 
ein Commando der immobilen Artillerie, 
eine immobile Intendantur, 
ein stellvertretender Corps-General-Arzt. 
III. Ersatz-Truppen: 
acht Ersatz-Bataillone, 
vier Ersatz-Eskradrons, 
eine Artilleric-Ersatz-Abtheilung 4 2 Batterieen zu je 6 Geschützen, 
eine Pionier-Ersatz-Compagnie, 
eine Train-Ersatz-Abtheilung. 
IV. Besatzungs-Truppen: 
16 Landwehr--Bataillone, 
1 bis 2 Besatzungs-Kavallerie-Regimenter, 
3 Reserve-Fuß-Batterieen à 6 Geschütze, 
8 Festungs-Artillerie-Compagnieen, mit den erforderlichen Abtheilungsstäben, 
3 Festungs-Pionier-Compagnieen. 
Sämmtliche Truppen in Kriegs= und Friedens-Formation nach Königlich Preußischen 
Etats-Stärken; insoweit hiernach die Friedensstärke den verfassungsmäßigen Prozentsatz 
der Bevölkerungsziffer übersteigt, bleiben die erforderlichen Modifikationen besonderer 
Vereinbarung vorbehalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.