Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

16 
7) ein Lazareth-Reserve-Depot, 
8) die Feldpost, und zwar: 
ein Feldpost-Amt, 
vier Feldpost-Expeditionen, von welchen letzteren je eine für die beiden In- 
fanterie-Divisionen, eine für die Reserve (Kavallerie und Artillerie) be- 
stimmt ist; die vierte bleibt zunächst dem Feldpost-Amt attachirt und wird 
nach Maßgabe des eintretenden Bedürfnisses der Avantgarde 2c. überwiesen, 
9) das Auditoriat, 
10) die Geistlichkeit. 
II. Immobile Behörden: 
ein stellvertretendes General-Commando, 
vier stellvertretende Infanterie-Brigade-Commandos, 
eine Inspektion der Ersatz-Eskadrons, 
ein Commando der immobilen Artillerie, 
eine immobile Intendantur, 
ein stellvertretender Corps-General-Arzt. 
III. Ersatz-Truppen: 
acht Ersatz-Bataillone, 
vier Ersatz-Eskradrons, 
eine Artilleric-Ersatz-Abtheilung 4 2 Batterieen zu je 6 Geschützen, 
eine Pionier-Ersatz-Compagnie, 
eine Train-Ersatz-Abtheilung. 
IV. Besatzungs-Truppen: 
16 Landwehr--Bataillone, 
1 bis 2 Besatzungs-Kavallerie-Regimenter, 
3 Reserve-Fuß-Batterieen à 6 Geschütze, 
8 Festungs-Artillerie-Compagnieen, mit den erforderlichen Abtheilungsstäben, 
3 Festungs-Pionier-Compagnieen. 
Sämmtliche Truppen in Kriegs= und Friedens-Formation nach Königlich Preußischen 
Etats-Stärken; insoweit hiernach die Friedensstärke den verfassungsmäßigen Prozentsatz 
der Bevölkerungsziffer übersteigt, bleiben die erforderlichen Modifikationen besonderer 
Vereinbarung vorbehalten.