Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

NR 8. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. April 1871. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die ekanmtmachung. einer Uebereinkunft 
mit der Schweiz wegen des Durchtransportes der zwischen Württemberg und Italien nach dem Aus- 
lieferungs-Vertrag vom 3. Oktober 1869 gegenseitig auszuliefernden Individuen durch Schweizer Ge- 
biet. — Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für die Stadt Ludwigs- 
burg. — Verfügung, betreffend die Ausbezahlung der Einstandskautionskapitalien und Handgelds- 
uthaben. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Auswanderung und des 
eisens im Ausland für Personen im militärpflichtigen „Alter. " 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Der Departements der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Verfügung, betreffend die Bekanntmachung einer Uebereinkunft mit der Schweiz wegen des Durchtrans- 
portes der zwischen Württemberg und Italien nach dem Auslieferungs-Vertrag vom 3. Oktober 1869 
gegenseitig auszuliefernden Individuen durch Schweizer Gebiet. 
Nachdem zum Zwecke der Vollziehung des zwischen Württemberg und Italien am 
3. Oktober 1869 abgeschlossenen Vertrages über die gegenseitige Auslieferung von Ver-
	        
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