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1.
des 1., 2., 9. und 10. Armee-Korps die permanenten Mitglieder der vorbezeichneten Kommission
unter dem Namen:
„Marine-Ersatz-Kommission im Bezirke der xten Infanterie-Brigade
(event. Regierungs-Bezirks r#c. N. N.)“)
In den Kreisen bez. in den Städten, welche einen eigenen Kreis bilden, sind der betreffende Land-
wehr-Bezirks-Kommandeur und der Landrath (in Hannover Kreis-Hauptmann) bei. Polizei-Direktor
unter dem Namen:
„Kreis-Ersatz-Kommission des Kreifes, bez. der Stadt JN. N.“
die Behörde, welche die Ersatz-Geschäfte besorgt.
In Berlin tritt der Vorsteher der Militair-Kommission, in den Hohenzollernschen Landen treten
für den Umfang der betreffenden Landwehr-Kompagnie-Bezirke die Ober-Amtmänner zu Sigmaringen
und in Hechingen in die Stelle des Landraths bei der Kreis-Ersatz-Kommission.
In denjenigen Staaten, welche keine Kreis-Verwaltung haben, tritt an die Stelle des Landraths
ein für jeden Aushebungs-Bezirk von der betreffenden Regierung zu bestimmender Beamter, und die
Kommission führt den Namen:
„Kreis-Ersatz-Kommission des Aushebungs= (event. Amts= 2c.) Bezirks
N. N.“ **)
. Außerdem besteht fuͤr Bezirke von gewisser Groͤße (in Preußen in der Regel fuͤr jeden Regierungs-
Bezirk) eine Kommission unter dem Namen:
„Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige.“
Die Prüsungs-Kommissionen sind dazu bestimmt, über die Ansprüche auf die Berechtigung zum ein-
fährigen Dienst nach vorgängiger Prüfung zu entschetden.““)
Die Kreis-Ersatz- Kommisssonen arbeiten den Depart te-Ersatz-K issi vor und sind diesen
untergrordnet. Die Kreie-Ersatz-Kommissionen müssen daher 1ie Anordnungen der Departements-
Ersatz-Kommissionen befolgen und ihre etwaigen Zweifel bei denselben zur Entscheidung bringen.
Die Departements-Ersatz-Kommissionen und Prüfungs-Kommissionen für einjährig Freiwillige
stehen ebenso unter der Leitung der Ersatz-Behörden dritter Instanz.
Priiter Abschnitt.
Ermittelung und Verlheilung des Ersatz-Bedarf".
8. 16.
Ermittelung des Ersatzbedarfe.
Der Ersatzbedarf ist nach Maaßgabe der Bestimmungen, welche Seine Majestät der König von
k nigiich cc.“ aus, ebenso das Landes-Wappen im Dienntsiegel.
Diese Heslimmung findet auch auf die Marine= Ersatz-Kommissionen, die Kreis= Ersatz-Kommilssionen und die
Prüfungs--Kommissionen für einjährig Freiwillige analoge Anwendung.
*) Organtsation der Marine--Ersatz= Kommissienen cf. é. 113.
“*“) Organisation der Kreis-Erfatz- Kommissionen cf. s. 68.
*y) Organksation und Geschäftsführung dieser Kommissionen cf. J. 150.