—
—
□
-
— 43 —
Die Verleselisten sind zwar stets kurrent zu erhalten; vor seder Kontrol-Versammlung sind sie jedoch
nochmals durch den Bezirks-Feldwebel mit den Stammlisten zu vergleichen und event. zu berlchtigen.
Vor den Herbst-Kontrolversammlungen trägt der Bezirks-Feldwebel in die Rubrik „Bemerkungen“
die Angabe ein, welche Mannschaften zur Landwehr überzuführen, und welche aus dem Militair-
Verhältnit zu entlassen sind.
a. Die so vervollständigten Verleselisten sind kurz vor den Kontrol-Versammlungen an das Bezirks-
Kommando einzusenden, welches dieselben revidirt, nach den in der Rubrik „Bemerkungen“ enthal-
tenen Angaben, wenn sie richtig befunden werden, seine Stammlisten berichtigt, und demnächst erstere
rechtzeitig dem Bezirks-Feldwebel wieder zustellt.
s. 48.
Abhaltung der Kontrol-Versammlungen.
In denjenigen Kompagnie-Bezirken, in welchen Allerhöchsten Orts ernannte Kompagnie-Führer vor-
handen sind, werden die Kontrol-Versammlungen durch diese abgehalten.
. In den uͤbrigen Kompagnie-Bezirken sind die Kontrolversammlungen durch gqualificirte Offiziere des
Beurlaubtenstandes abzuhalten, wenn solche vorhanden sind und diesen Dienst freiwillig übernehmen
wollen. Anderenfalls sind auf Veranlassung des Brigade-Kommandeurs von den im Brigade-Ver-
bande befindlichen Linien-Infanterie-Regimentern zur Abhaltung der Kontrol-Versammlungen geeig-
nete Offinere aus der Zahl der älteren Lieutenants zu kommandiren und zwar, unter Berückslch-
tigung der örtlichen und sonstigen maßqebenden Verhältnisse, womöglich für jeden Landwehr-Batall-
lons-Bezirk nur ein Offizler. Die Kontrol-Versammlungen sind möglichst so zu legen, daß dies aus-
führbar ist.
Die betresfenden kinien-Offieiere haben sich direkt nach dem ersten Kontrolplatz zu begeben.
. Der Landwehr-Bejirk deur wohnt alljährlich in jedem Kompagnie-Beiirk einer Kontrol=
Versammlung außerhalb des Bataillons-Stabsquartiers bei. Die deshalb zurückzulegende Reise ist
jedoch selbstredend auch noch zur Beiwohnung mehrerer Kontrol-Versammlungen zu benutzen, wenn
die Versammlungsorte auf der Reisetour rechtzeitlg passirt werden.
.Zu der bestimmten Stunde läßt der Kompapnie-Führer oder dessen Stellvertreter die Mannschaften
antreten.
. Demnächst werden die Mannschaften verlesen und die im s. 44 angeordneten Geschäfte erledigt.
Nach Beendigung derselben werden die Mannschaften entlassen.
Nach Abhaltung der Kontrol-Versammlungen haben sich die Kompagnie-Führer resp. die zur Stell-
vertretung derselben kommandirten Offiziere zur mündlichen Berichterstattung in das Bataillons-
Stabsquartier zu begeben, sofern dies Seitens des Landwehr-Bezirks-Kommandeurs für nothwendig
erachtet wird. Hierauf ist event. bei Feststellung der Reihenfolge der Kontrol-Versammlungen der
Art Rücksicht zu nehmen, daß aus der Reise der Au. Offiziere in das Bataillons-Stabsquartier der
Staatskasse möglichst“ geringe Kosten erwachsen. Bei Gelegenheit der mündlichen Berichterstattung
sind dem Landwehr-Bezirks d nach dessen näheren Bestimmungen Rapporte über das
Ergebniß der qu. Versammlungen einzureichen, aus denen namentlich die Zahl der zur Stelle ge-