Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

a. Verzeichniß aller in der Nacht vom 30. Aovember bis zum 1. Dezember 
221 
Anwesende Personen. Geschecht! 
(S. Bemerkung 1.) 
durch 
Eintragung 
  
Vorname. 
Laufende Nummer. 
Familienname. 
der Zahl 1. 
Stellung 
in der 
Haushaltung. 
lich. 
Mäm 
Weib- 
— 
« Geburtsort. 
  
Name 
des Orts 
beziehungeweise 
Oberamt; 
bei 
im Aulande 
beborenen 
Genderde, Staat. 
  
5 
  
–i 
3. (Bemerk. 2.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1 
Bemerkung zu 1. 
Zu Spalte 3 
Zu Spalte 8. 
Zu Spalte 9. 
Zu Spalte 10. 
e aue # 
Zu Spalte 11. 
  
  
4 
. 
1 
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Bei der Eintragung ist folgende Reihe einzuhalien, zuerst der- Haushalkungsvorstand, dann die Ehefrau, die 
mene Derlonen, Dienstboten, Gehilfen des Erwerbs oder Berufs, dann vorübergehend Anwesende, 
zu Besuch 
Es ist hier die Stellung zum Haushaltungsvorstand anzugeben, ob dessen Ehefrau, Sohn, 
oder Geschäfts-Gehilfe, ob Schlafgänger, Zimmermiether, ob einquartirter Soldat. 
Der Familienstand bei den über 14 Jahre alten Personen kann durch Abkürzung angegeben 
der auch nur von Tisch und Bett getrennt durch G., bei den Personen unter 14 Jahren ist 
% Religionsbekenntniß kann durch Abkürzung bezeichnet werden, wenn evangelisch durch Ev. 
Bei männlichen Personen über 14 Jahren ist stets die Spalte auszufüllen; bei weiblichen 
Beruf oder Erwerbszweig vorhanden ist, wie z. B. bei einer Näherin, Lehrerin, Telegraphistin, 
— Bei allen württembergischen Staatsangehörigen genügt die Vezeichnung der Staatsangehörigkeit 
Zu Spalte 12. Diese ist nur für vorübergehend auf Besuch, als Gast, Reisende u. s. w. anwesende ihren
	        
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